Die Kommunen sind die einzige staatliche Ebene, für die keine verfassungsgemäße Schuldenbremse gilt. Daher sind in den letzten Jahren, unter dem Zwang die Schuldenbremse in Bund und Land einzuhalten, viele staatliche Aufgaben und Kosten (vor allem im sozialen Bereich) auf die Kommunen abgewälzt worden. Eine Reform der Schuldenbremse muss daher neben neuen Spielräumen für Bund und Länder auch eine finanzielle Entlastung der Kommunen zur Folge haben, damit diese wieder finanziell handlungsfähig werden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Robin Korte (KV Münster) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 31%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.12.2024, 17:25 |