Deutschland ist verpflichtet, die EU-Direktive zum Lieferkettengesetz umzusetzen, und sollte dieser Verpflichtung auch nachkommen. Allerdings ist die EU-Lieferkettenrichtlinie leider stark verwässert: Beispielsweise gelten die Sorgfaltspflichten von Unternehmen nicht beim Nutzen durch Dritte, Dual-Use-Güter sind von den Pflichten ausgenommen und es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der erstellten Klimapläne. Es besteht also die Gefahr, dass die EU-Direktive bei Überführung in deutsches Recht hinter das deutsche Lieferkettengesetz zurückfällt. Das sollten wir verhindern und daher eine wirkungsvolle Umsetzung anstreben.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Thorben Thieme (KV Neuwied) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.12.2024, 12:49 |