Widerspruch zu anderen Teilen des Wahlprogramms:
Dieser Abschnitt steht im Widerspruch zu anderen Teilen des Wahlprogramms. An anderer Stelle steht zum Beispiel: “Deshalb übernehmen wir die Netzentgelte
für die überregionalen Stromleitungen aus dem Deutschlandfonds” (Kapitel 1 Z. 70f). Die Übernahme der Netzentgelte ist eine konsumtive Ausgabe, die über den schuldenfinanzierten Deutschlandfonds bezahlt werden soll. Damit wird gefordert, konsumtive Ausgaben über Schulden zu finanzieren und nicht über den regulären Haushalt. Dies steht im Widerspruch zu Kapitel 1 Zeile 611-616.
Auch die Ausgaben zur Finanzierung von Forschung (Kapitel 1 Z. 586ff), zur Investitionsförderung (Kapitel 1 Z. 586ff) und für die nationale Sicherheit (Kapitel 1 Z.610) sind in den meisten Fällen konsumtive Ausgaben, die auch über den schuldenfinanzierten Deutschlandfonds finanziert werden sollen. Auch dies steht im Widerspruch zu Kapitel 1 Z. 611-616.
Differenzierung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben ist nicht sinnvoll:
Dies zeigt sich auch in dem Beispiel, welches für das Wahlprogramm gewählt wurde. Während das Schulgebäude als Investition anerkannt wird, wird das Lehrpersonal, das dieses Gebäude mit Leben füllt, als Konsum betrachtet. Beide sind jedoch notwendige Bestandteile eines funktionierenden Bildungssystems und sollten entsprechend behandelt werden.
Das gleiche gilt auch für Sozialausgaben, wie die Kindergrundsicherung: Dadurch, dass den Eltern mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, können ihre Kinder in weniger Armut aufwachsen und haben so bessere Chancen auf gute Abschlüsse und bessere Jobs.
Gesellschaftlicher Nutzen konsumtiver Ausgaben:
Konsumtive Ausgaben wie Gehälter von Lehrpersonal oder Sozialtransfers haben eine direkte positive Wirkung auf die Nachfrage, welche das Wirtschaftswachstum fördert und gleichzeitig die gesellschaftliche Stabilität sichert. Die langfristigen Effekte dieser Ausgaben – bessere Bildung, mehr soziale Mobilität und höhere Kaufkraft – überwiegen ihre kurzfristigen Kosten.
Lehrer*innen sind eine Investition in unsere Zukunft:
Das Gehalt des Lehrpersonals ist nicht einfach ein laufender Kostenpunkt, sondern eine essenzielle Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Lehrer*innen schaffen immaterielle Werte, indem sie Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die die Produktivität zukünftiger Generationen erheblich steigern können. Der Nutzen dieser "konsumtiven" Ausgabe erstreckt sich über mehrere Generationen und kommt langfristig auch fiskalisch dem Staatshaushalt zugute.
Staatsschulden in unsere Zukunft sind keine Belastung für zukünftige Generationen:
Neue Staatsschulden bedeuten auch neue Privatvermögen. Indem der Staat konsumtive Ausgaben wie Gehälter von Lehrer*innen kreditfinanziert, stärkt er die Kaufkraft und schafft damit wirtschaftliche Dynamik. Es handelt sich nicht um eine Bürde für kommende Generationen, sondern um die Vermögen, die sie von ihren Eltern erben werden.
Gleiche Kriterien für alle Ausgaben:
Wenn militärische Ausgaben, die eindeutig konsumtiver Natur sind, wie das Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr (z. B. für Munition), durchaus toleriert werden, ist es widersprüchlich, andere kreditfinanzierte konsumtive Ausgaben kategorisch abzulehnen, wie die Ausgaben für das Bildungswesen.
Die gleichen Regeln sollten für alle gesellschaftlich relevanten Ausgaben gelten.
Eine schwächelnde Nachfrage erfordert Schulden für konsumtive Ausgaben:
In Zeiten, in denen die deutsche Wirtschaft vor allem aufgrund einer sehr geringen Nachfrage schwächelt, ist es essenziell, dass die Wirtschaft durch Konjunkturpakete unterstützt wird. Die typischen Maßnahmen von Konjunkturpaketen, wie Investitionsprämien, Steuersenkungen und Erhöhungen von Sozialleistungen, zählen aber zu den konsumtiven Ausgaben.
Wer darauf wartet, dass der Markt von selbst das Nachfragedefizit löst, wartet vergeblich.
Es braucht hier eine handlungsfähige Fiskalpolitik, welche sich nicht durch selbstgeschaffene Einschränkungen ausbremst.