Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form subventioniert insbesondere Partnerschaften, die dem "Versorgermodell" entsprechen und führt nachweislich dazu, dass überwiegend Frauen in niedrig entlohnten Teilzeitjobs oder Minijobs verbleiben. Dies wird inzwischen seit Jahrzehnten wissenschaftlich nachgewiesen, auch Wirtschaftsinstitute fordern eine Reform bzw. die Abschaffung dieses Steuermodells.
Eine geschlechtergerechte Reform des Steuersystems ist also dringend notwendig. Das vorgeschlagene Instrument der Übertragbarkeit des Freibetrags ermöglicht es Ehepartner*innen weiterhin, die Sorge füreinander auch steuerlich in Ansatz zu bringen.
Mit welcher Begründung aber soll eine entsprechende Reform nur für neu geschlossene Ehen greifen? So bleiben die negativen Anreize des Ehegattensplittings noch mind. 25-30 Jahre lang bestehen - mit entsprechenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Zudem produzieren wir damit eine nicht nachvollziehbare Generationenungerechtigkeit.
Wenn man denen Sicherheit geben will, die ihre Lebensplanung am bestehenden Steuermodell ausgerichtet haben und denen aufgrund ihres Alters keine Änderung ihrer Erwerbssituation mehr zuzutrauen oder möglich ist (dies ist die am häufigsten gehörte Begründung für einen Erhalt des Splittings), dann wäre denkbar, z.B. Ehen, die z.B. vor 2000 geschlossen wurden, von der Neuregelung auszunehmen. (Entsprechende Feinheiten sollten das Thema von Koalitionsgesprächen sein.) Aber 2020, 2024 oder 2025 geschlossenen Ehen über Jahrzehnte weiterhin einen Steuervorteil zu gewähren, der in seiner Anlage und Wirkung nicht mehr zeitgemäß ist, ist nicht nachvollziehbar. Die Übertragbarkeit des Freibetrags bietet hier eine sinnvolle und gute Alternative.
Wir Grünen sollten mit der klaren Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings antreten – es widerspricht in der heutigen Form gänzlich unseren gleichstellungspolitischen Zielen. Dies sollten wir nicht auf Jahrzehnte zementieren.