Wie der Presse zu entnehmen war, handelt es sich bei der Ladekarte um eine staatliche Unterstützung, die anders als die steuerliche Förderung oder die Social Leasing Modelle nach französischen Vorbild an keine sozialen oder einkommensabhängigen Kriterien geknüpft ist: https://www.zeit.de/news/2024-12/12/habeck-will-ladestromguthaben-fuer-e-auto-kaeufer
Gegen die Einführung der staatlich geförderten Ladekarte bzw. das Ladeguthaben sprechen 3 wesentliche Gründe:
1. Soziale Ungerechtigkeit:
Das Ladestromguthaben käme allen Käuferinnen und Käufern zugute, unabhängig von deren Einkommen. Dabei sind Elektroautos – insbesondere neue Modelle, aber auch Gebrauchtwagen – derzeit vor allem für Menschen mit höherem Einkommen erschwinglich. Steuerfinanzierte Subventionen, von denen überwiegend einkommensstärkere Haushalte profitieren, werden auch von Menschen mit niedrigem Einkommen mitfinanziert, obwohl diese selbst kaum in der Lage sind, von solchen Maßnahmen zu profitieren. Dies verschärft die soziale Ungerechtigkeit und erhöht die Akzeptanzprobleme einer solchen Regelung.
2. Begrenzte Anreizwirkung:
Angesichts der hohen Anschaffungskosten von Elektroautos ist es unwahrscheinlich, dass ein Ladestromguthaben von 1.000 Euro die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst. Vielmehr dürfte es sich um einen Mitnahmeeffekt handeln, der für sich betrachtet kaum eigene Wirkung entfaltet. Käuferinnen und Käufer von E-Autos sollten sich zudem über die laufenden Betriebskosten im Klaren sein und den Kauf nur dann tätigen, wenn sie auch die Betriebskosten finanzieren können. In diesem Zusammenhang könnte eine Ladekarte für Haushalte mit niedrigem Einkommen eher einen Fehlanreiz setzen.
3. Hoher Finanzbedarf bei ineffizienter Wirkung:
Eine Betrachtung der Dimension dieser Förderung zeigt, dass sie erhebliche finanzielle Mittel bindet: Im November 2024 wurden in Deutschland 35.000 Elektroautos neu zugelassen. Selbst wenn diese vergleichsweise niedrige Zahl als Grundlage herangezogen wird, würden durch das Ladestromguthaben von 1.000 Euro monatliche Kosten von 35 Millionen Euro entstehen – hochgerechnet mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr. In den kommenden Jahren, mit einem angestrebten Anstieg der Zulassungen, würde dieser Betrag noch deutlich höher ausfallen. Diese enormen Mittel sollten stattdessen gezielt eingesetzt werden, um den Zugang zu Elektromobilität für einkommensschwache Haushalte zu verbessern und eine größere Wirkung für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu erzielen.
Wir fordern daher, die Mittel, die für das pauschale Ladestromguthaben vorgesehen sind, in gezielte, sozial differenzierte Fördermodelle umzuwidmen. Eine aufgestockte Unterstützung für Social-Leasing-Modelle oder vergleichbare Ansätze könnte sicherstellen, dass die Verkehrswende nicht nur ökologisch, sondern auch sozial gerecht gestaltet wird.