Der jetzige Netzausbau beruht auf Szenarioberechnungen ohne Spitzenlastkappung. Der BUND weist in seiner Stellungnahme ( https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/stellungnahme-nep-zweiter-entwurf-2037-2045-Version-2023-bund.pdf# ) darauf hin, dass manche Netzausbauprojekte unter Einbezug der Spitzenlastkappung unnötig werden. Der VDE fordert zudem eine höhere Auslastung der Netze ( https://www.vde.com/resource/blob/2354236/97cf00aeb5a93af09000a0d5951c6228/studie-hoeherauslastung-von-betriebsmitteln-im-netz-der-energiewende-data.pdf ). Da der Netzausbau nicht nur kosten-, sondern auch materialintensiv ist und viele Flächen für große Anlagen benötigt werden, sollte der Übertragungsnetzausbau auch aus Gründen des Klimaschutzes so gering wie möglich gehalten werden.
Der Übertragungsnetzausbau ist schon lange ein sehr strittiges Thema, da hier wenige die Lasten zum Nutzen der Allgemeinheit tragen. Die Erdverkabelung hatte nicht nur den Effekt, dass der Widerstand gegen die Leitungen stark abnahm (https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2015/07/Meldung/kontrovers-von-ruschkowski-hemmerling.html ), sondern diese vor allem auch näher an Siedlungen verlegt werden konnten. Gerade in Bereichen mit großer Siedlungsdichte müssten die Leitungen ansonsten durch die letzten noch vorhandenen und meist naturschutzfachlichen wichtigen Freiflächen geführt werden. Eine Erdverkabelung ist auch vorteilhaft, um Industrie/Datenspeicher, die viel Strom verbrauchen, einen direkten Anschluss zu ermöglichen und zu verhindern, dass Standorte für diese weit draußen auf der grünen Wiese wieder zum Standard werden. Nicht zuletzt gibt es so auch einen Anreiz, bodenschützende Verlegungsformen (Bohrungen, "Tunnel") weiter zu entwickeln ( https://www.amprion.net/Netzjournal/Beitr%C3%A4ge-2018/Bohren-statt-buddeln.html ).
Die Übertragungsnetzbetreiber können durch das überragende öffentliche Interesse, das auf ihren Planungen liegt, Raumwiderstände sehr einfach überwinden. An vielen Orten in Deutschland planen sie gegen breite politische Bündnisse und trotz alternativer Standortmöglichkeiten Anlagen weit draußen auf der grünen Wiese oder in den letzten größeren noch unzerschnittenen und naturschutzfachlichen bedeutenden Gebieten, wie z.B. in Bohmte (https://www.noz.de/lokales/bohmte/artikel/bohmter-rat-will-pruefung-von-standorten-der-konverterstation-45595607 ), Dorsten ( https://dorsten-online.de/amprion-konverter-argumente-von-uniper-offenbar-nur-vorgeschoben/ ), Kreuztal ( https://www.wp.de/lokales/siegen-und-umland/article407617342/rodung-beginnt-im-dezember-auch-stadt-kreuztal-wird-enteignet.html ), Bielefeld/Gütersloh ( https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-guetersloh/steinhagen/neue-kritik-am-amprion-phasenschieber-2869009 ) oder Hofheim (https://www.hofheim.de/it/artikel/rhein-main-link-hofheim-lehnt-konverter-standorte-ab-alternativen-liegen-vor/ ). Letztendlich sollte auch der Netzausbau, der noch um ein Erhebliches anwachsen wird, nicht mehr zu Lasten von Natur-, Artenschutz und dem notwendigen Freiraum (Bodenschutz, Hochwasserschutz, unzerschnittene, verkehrsarme Flächen) gehen, als unvermeidlich. Die BAG Planen, Bauen und Wohnen hatte bei ihrem Antrag zur 50. BDK bereits eine Planung der großflächigen industriellen Anlagen auf entwerteten und versiegelten Flächen (Industriebrachen) angeregt. Flächen direkt neben vorhandener Energieinfrastruktur, Industriebrachen und alte Kraftwerksflächen, oder Standorte an Autobahnen sind ideale Standorte für die benötigten energiewirtschaftlichen Anlagen, da sie bereits oft über Netzanschlüsse und Transportwege verfügen und kosten- und materialsenkende Synergie-Effekte ermöglichen. Dadurch entsteht auch eine Bündelung von Infrastruktur: Die Landesentwicklungspläne empfehlen eine solche Planung.
Die Kommunikation der ÜNB (Offenlegung und Gewichtung von Kriterien, Folgeprojekte im Hinblick auf die Gesamtplanung etc.) ist zudem nicht immer gut. Dieses erschwert die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und Kommunen zu diesen Projekten. Problematisch erscheint im Übrigen auch, dass weder das BMWK noch die Bundesnetzagentur über eine Klimabilanzierung des Netzausbaus verfügen und auch nicht über die Gesamtmenge an verbrauchten Flächen und deren Wertigkeit etc. Bescheid wissen, d.h. eine Rückkopplung der Genehmigungsbehörden an die politischen Auftraggeber/übergeordnete Behörden nicht stattfindet.