Eine Gründung bedeutet immer auch ein finanzielles Risiko. Menschen mit geringen finanziellen Mitteln (Bürgergeldempfänger*innen, Geringverdiener*innen, etc.) besitzen wenig Geld und haben, wenn überhaupt, geringe finanzielle Rücklagen. Häufig scheitert hier die Gründung, und damit auch die Umsetzung von innovativen Ideen, am Geld. Damit diese Menschen ermutigt werden zu gründen, wollen wir ihre Gründung mit einem Gründungs-Grundeinkommen begleiten.
Dieses Gründungs-Grundeinkommens soll hierbei auskömmlich sein und in der Phase nach der Gründung, wenn noch kein auskömmliches Einkommen erwirtschaftet wird, das selbst erwirtschaftete Geld ergänzen. Das Gründungs-Grundeinkommen muss über dem Bürgergeldsatz plus Wohngeld liegen und für einen angemessenen Zeitraum gezahlt werden. Es soll die Menschen dazu ermutigen, mit einer Gründung in die Selbstständigkeit zu gehen und ihnen ein Sicherheitsnetz bieten, was nur mit einem Gründungskredit nicht gegeben ist.
Natürlich bietet das Gründungs-Grundeinkommen auch die Chance zur Forschung, so dass eine entsprechende wissenschaftliche Begleitung sinnvoll ist. Im Grundsatzprogramm wird schon die Orientierung am „Bedingungslosen Grundeinkommen“ genannt. Dies wäre eine Möglichkeit, das Konzept des Grundeinkommens, begrenzt auf eine Personen Gruppe, unter realen Bedingungen auszuprobieren, wenn auch zeitlich limitiert.