Gewerkschaftsgrün beantragt die Änderungen, weil der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel eine stärkere Verknüpfung von Forschung, Innovation und Arbeitnehmer*innenrechten erfordert. Der Fokus auf eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation der Wirtschaft wird in der vorliegenden Formulierung nicht ausreichend abgebildet.
Insbesondere muss der Bezug zu den Beschäftigten in den Innovations- und Transformationsprozessen gestärkt werden, um sicherzustellen, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch zur Schaffung und Sicherung guter Arbeit beitragen. Transformationsnetzwerke zwischen Betrieben, Gewerkschaften und Bildungseinrichtungen sind essenziell, doch fehlt die konkrete Verpflichtung, diese mit ausreichend Mitteln auszustatten und ihre Wirkung regelmäßig zu evaluieren.
Zudem ist die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage breiter auszugestalten, um neben großen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Betriebe sowie Start-ups zu fördern, die oft Schlüsselrollen in der Entwicklung regionaler Innovationsökosysteme einnehmen. Nur durch eine sozial und ökologisch ausgerichtete Forschungspolitik, die Arbeitnehmer*innen aktiv einbezieht, können langfristig sichere Jobs und eine starke Wirtschaft gewährleistet werden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.01.2025, 19:25 |