Menschen mit geringem Einkommen, in sozial gefördertem Wohnraum fühlen sich von der Energiewende nicht mitgenommen. Sie erleben eine Diskussuon um steigende Preise für Heizung und Strom, haben keine Möglichkeiten ihre Wohnung klimafreundlich umzugestalten und Geld zu sparen.
Das von der Grünen Bundestagsfraktion mit voran gebrachte "Recht auf Steckesolar" (§ 554 BGB, als sog. "priviligierte Maßnahme" im Mietrecht) hat zwar die Beantragung beim Vermieter vereinfacht - diese versuchen aber dennoch über Auflagen, die Nutzung so schwer wie möglich zu machen, so dass Mieter:innen mit kleinem Einkommen im sozialen Wohnungsbau, häufig nicht von den Geräten und dadurch möglichen Einsparungen profitieren.
Durch die deutlich gesunkenen Preise für Steckersolargeräte, ergibt sich eine Amortisation bereits in wenigen Jahren. Dennoch haben Menschen mit geringem Einkommen nicht das notwendige Mittel über um eine solche Investition zu tätigen.
Es hat sich gezeigt, dass die Ausstattung von Balkonen mit Steckersolargeräten eine schnelle und kostengünstige Lösung, deutlich unter 500 EUR kWp ist um rasch erneuerbare Energien ans Stromnetz zu bringen. Gerade bei tiefstehnder Sonne im Winter leisten die Anlagen viel.
Ein Förderprogramm - am besten zusammen mit genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbauunternehmen - sorgt dafür das ganze Häuser kostengünstig und effizient ausgestattet werden können. Es ist ein sichtbares und sympathisches Zeichen der Energiewende.