Nach der UN-Behindertenrechtskonvention und den UNESCO Leitlinien zur Inklusion hat jeder Mensch Anspruch auf diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe, also auch auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und Arbeit.
Fachleute u. a. aus dem Bundesinstitut für berufliche Bildung, aus der Wissenschaft und aus Menschenrechtsorganisationen setzen sich deshalb seit Jahren für das Menschenrecht auf inklusive berufliche Bildung ein. Jeder Mensch hat Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu und diskriminierungsfreie Teilhabe an einem inklusiv ausgestalteten (Regel-)System beruflicher Bildung. Bisher ist dieser Anspruch nicht umgesetzt. Fachliche Vorschläge liegen längst vor:
Eine Ausbildungsgarantie heißt, dass allen ausbildungsinteressierten Jugendlichen eine Ausbildung angeboten wird, das kann eine betriebliche, in Ausnahmefällen eine außerbetriebliche, eine schulische Ausbildung oder ein Studienplatz sein. Alle Sonderregelungen können abgeschafft werden, ebenso alle Kategorisierungen wie mit und ohne Ausbildungsreife, Förderbedarf, Benachteiligung oder Behinderung. Alle Förderangebote müssen allen Auszubildenden zugänglich sein und als Teil der regulären Berufsausbildung jedem/jeder Auszubildenden zustehen. Dazu gehören individualisierte Ausbildungswege wie eine Teilzeitberufs- oder Stufenausbildung, die Modularisierung der Berufsausbildung, und individuelle Möglichkeiten zur Verlängerung der Berufsausbildung.
Mit diesen strukturellen Veränderungen wird Inklusion in der beruflichen Bildung im Regelsystem umgesetzt. Die Chancen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen, steigen enorm an. Diese Reform führt dazu, dass die Zahl der jungen Menschen ohne Ausbildung sich deutlich verringert und sie als qualifizierte Fachkräfte ihre Arbeitskraft einbringen können.