Der Änderungsantrag und die folgende Begründung wurden in der LAG Drogenpolitik Berlin am 02.01.2025 beschlossen:
Die "Rauschklausel" stellt eine theoretische Missbrauchsgefahr des THC in Hanfprodukten unter Strafe; das ist in etwa so, als ob man Hersteller, Händler und Verkäufer von so genanntem "alkoholfreiem Bier" strafverfolgen würde, weil man sich aus dem enthaltenen Restalkohol (bis 0,49 %) einen Schnaps herstellen könnte.
Eine solche Regelung gibt es in keinem anderen EU-Land, was eine erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung für die heimische Industriehanfwirtschaft ist.
Die Streichung der sogenannten "Rauschklausel" beim Industriehanf, der ohnehin nur 0,3 % THC enthalten darf (Genusscannabis hat regulär ca. 10 bis 25 %), sollte bereits mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz erfolgen, das jedoch aufgrund der vorgezogenen Neuwahl leider nicht mehr im Bundestag beschlossen wurde.
Wenn wir die nachhaltigen Potentiale des nachwachsenden Rohstoffs Industriehanf nutzen wollen, ist es wichtig, die Landwirte, Weiterverarbeiter und Händler nicht weiter einem sinnlosen Strafverfolgungsrisiko auszusetzen und die Verschwendung von Steuergeldern, polizeilichen und juristischen Ressourcen hierzu endlich zu beenden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Micha Greif (KV Berlin-Kreisfrei) und 69 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.01.2025, 13:29 |