Das Lieferkettengesetz ist eine wichtige Errungenschaft. Durch die EU-Lieferkettenrichtlinie ist es nochmal europäisch verankert und gestärkt. Die Umsetzung muss kommen. Für Unternehmen darf es dabei jedoch keine doppelte Belastung durch zwei Gesetze geben. Ebenso muss die Planungssicherheit gewahrt sein. Unternehmen, die sich bereits auf das deutsche LKSG eingestellt haben dürfen keine Nachteile erleiden und KMUs dürfen nicht überbordend belastet werden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
---|---|
Antragsteller*in: | Marin Pavicic-Le Déroff (KV Tübingen) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.01.2025, 20:11 |