Für eine gelungene Kreislaufwirtschaft gilt es die Verbrennung von Plastikverpackungen und wiederverwertbaren Baustoffen einzudämmen. Dieser Änderungsantrag schlägt dafür vier Wege vor:
1. Den Kommunen mehr Kompetenzen in der Steuerung und Erfassung gewerblicher Abfälle zu geben. (Bisher haben sie für jene keine Regelungsbefugnisse und auch keine Daten zu Müllmengen und Verwertungspfaden).
2. Wiederverwertungsanlagen zu fördern.
3. Anreize der Müllverbrennung zu beseitigen (etwa den Abzug biogener bzw. nicht fossiler Bestandteile im EU-CO2 Zertifikatehandel oder der fiktive Emissionsfaktor 20g je KWh im GEG)
4. Ambitioniertere Ziele bei der Sortiertiefe. (Übertreffen der nur langsam steigenden EU-Vorgaben)