Die Herausforderungen, vor denen die Kommunen in Deutschland stehen, sind vielfältig und komplex. Immer wieder bekommen sie neue Aufgaben vom Bund, ohne dass dafür ausreichend Geld zur Verfügung steht. So auch die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes, das die Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dieses Gesetz soll den Bürger*innen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen über digitale Kanäle erleichtern. Obwohl diese Vorgabe wichtig ist, fehlt es den Kommunen oft an der nötigen Unterstützung und den Ressourcen, um diese anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen.
Es ist unrealistisch und ineffizient, dass jede Kommune, egal wie groß oder klein, selbst ihre Prozesse und Abläufe digitalisieren soll. Die Strukturen in der öffentlichen Verwaltung sind historisch gewachsen, und es macht wenig Sinn, diese einfach eins zu eins ins Digitale zu übertragen. Viele Kommunen haben nicht die nötigen Mittel, um ihre bestehenden Prozesse gründlich zu überprüfen. Sie brauchen externe Hilfe, um die Digitalisierung sinnvoll und nachhaltig zu gestalten.
Für die Bürger*innen und Unternehmen ist es zudem von großem Vorteil, wenn es in den Kommunen Standardprozesse gibt. Das bedeutet, dass es einheitliche Abläufe gibt, die in verschiedenen Kommunen angewendet werden können. Das schafft Transparenz und Klarheit darüber, wie Dinge ablaufen. Ein einheitlicher Ansatz würde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung stärken.
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, das im Grundgesetz verankert ist, soll dabei nicht eingeschränkt werden. Vielmehr sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, sich an gemeinsam entwickelten rechtsunverbindlichen Vorlagen für Prozesse zu orientieren. Wenn sie wirtschaftlich sinnvolle Prozesse übernehmen möchten, können sie die entwickelten Standardlösungen für Verwaltungsdienstleistungen nutzen. Dank der Freiheit der Lizenz sind Anpassungen jederzeit möglich, sodass die individuellen Bedürfnisse der Kommunen berücksichtigt werden können.
Insgesamt ist es wichtig, Standardprozesse und Standardsoftware zu fördern, die durch modulare Ergänzungen nach dem „Einer für alle“-Prinzip erweitert werden können. Das bedeutet, dass eine Lösung für viele Kommunen anwendbar ist, was Kosten spart und die Effizienz erhöht. Dies würde nicht nur die Digitalisierung der Kommunen erleichtern, sondern auch zu einer bürger*innenfreundlicheren Verwaltung führen.
Ein weiterer Vorteil dieser Initiative ist, dass die entwickelte Software Teil des Vermögens der bundeseigenen Unternehmen wird. Das könnte eine neue Finanzierungsquelle sein, die es dem Bund ermöglicht, in die Digitalisierung zu investieren, ohne die Schuldenquote zu erhöhen. Wenn der Wert der Software als immaterielles Vermögen erfasst wird, könnten bundeseigene Unternehmen in der Lage sein, neue Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die auf diesem Wert basieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur die Effizienz der kommunalen Verwaltung steigern, sondern auch den Bürger*innen und Unternehmen den Umgang mit der Verwaltung erleichtern. Die Schaffung von Standardprozessen und -software wird dazu beitragen, die Digitalisierung in den Kommunen voranzutreiben und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für die Kommunen zu reduzieren. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, einen Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen und effizienten kommunalen (Selbst-)Verwaltung zu gehen.