Der umfassende Einsatz für Tierwohl und Tierschutz steht in einem Konflikt zur Vielfalt menschlicher Bedürfnisse wie Gesundheit, Ernährung und Umwelt, Sicherheit von Nahrungs- und Arzneimitteln, Schutz vor Produkten der Chemie-Industrie wie auch Maßnahmen im Rahmen der Seuchenprävention. Tierschutz und Tierwohl sollen allen Tieren zugutekommen: den wildlebenden Tieren unserer Umwelt, geliebten Haustieren und Zootieren, aber auch Tieren zu unserer Ernährung oder Versuchstieren in der lebenswissenschaftlichen Forschung. Im Kontext von Naturschutz, Seuchenschutz, Ernährung, Gesundheit und Forschung müssen unterschiedliche Rechtsgüter komplex gegeneinander ausgewogen werden. Für Tierversuche in Forschung, Lebens- und Arzneimittelsicherheit wie auch in Ausbildung und Lehre herrscht aktuell ein unklare Rechtssituation, die sowohl die Menschen betrifft, die Tierversuche zum Wohle des Menschen durchführen, wie auch die Menschen in den beteiligten Genehmigungsbehörden. Die Schaffung eines eigenständigen Tierversuchsgesetzes, wie es in Österreich bereits existiert [1], wäre zum einen die beste Maßnahme zur Schaffung eines rechtssicheren Raumes für systemphysiologische Forschung an komplexen Organismen, zum anderen aber auch eine Möglichkeit die 3R-Prinzipien (Reduktion, Refinement, Replacement) adäquat zu adressieren und zu präzisieren.
[1] Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012). StF: BGBl. I Nr. 114/2012 (NR: GP XXIV RV 2016 AB 2080 S. 185. BR: 8831 AB 8853 S. 816.) [CELEX-Nr.: 32010L0063]