Problem:
Es ist Menschen in diesem Land nicht zu vermitteln, dass Bundesländer bspw. beim Wohngeld unterschiedliche Fachverfahren für dieselbe bundesweit geregelte Leistung entwickeln lassen.
Eine freiwillige Nachnutzung von EfA-Leistungen ist bereits heute teilweise möglich (d.h. eine/r entwickelt Software, anderen können sie nachnutzen). Aber OZG und das EfA-Prinzip haben hier nicht die nötige Veränderungen gebracht.
Das Geld, was weiterhin für die redundante Entwicklung und Pflege solcher (gerne auch nicht quelloffener) Fachverfahren ausgegeben wird, sollte sinnvoller verwendet werden.
Lösung:
Im Kontext der erwähnten Reformprozesse (Förderalismusreform) soll insbesondere erreicht werden, dass 1) der Bund ein digitales Fachverfahren bei einer neuen bundesweit gesetzlich geregelten Leistung bereitstellt und 2) insofern es sich um eine neue bundesweit gesetzlich geregelte Leistung handelt, die Länder oder Kommunen vom durch den Bund bereitgestellten Fachverfahren nur im Ausnahmefall und auf eigene, zu veröffentlichende Kosten abweichen dürfen, ergo im Regelfall das Verfahren des Bundes nutzen.
Dies trägt auch zum übergeordneten Ziel bei, die Interoperabilität und Datenportabilität zwischen Verwaltungssoftware in Deutschland zu erhöhen.