Die Bündelung von Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und der Budgetverantwortung muss innerhalb der jeweilig zuständigen staatlichen Institution bleiben. Die Digitalisierung ist über alle Themenfelder und Institutionen hinweg ein zentraler Bestandteil des modernen Staats und einer zukunftsfähigen Verwaltung. Die Digitalisierung der Verwaltung krankt nicht an fehlenden Strukturen oder organisatorischen Voraussetzungen. Neben einheitlichen Standards und Abläufen ist es notwendig, die Fachkompetenz und Planungskompetenz für eine effiziente Digitalisierung zu kombinieren.
Auch wenn eine Staatsreform der föderalen Strukturen sinnvoll ist (siehe Kapitel 1-B), wird diese zeitaufwändig sein. Unsere politische Forderung ist deshalb, die Digitalisierung innerhalb der bestehenden Verwaltungsstrukturen zu beschleunigen. Denn diese sind in den vergangenen Jahren durchaus vom Bundes-CIO beginnend strukturiert worden und trotz ihrer Komplexität mittlerweile prinzipiell arbeitsfähig.
Der Aufbau einer neuen zentralen Steuerung zusätzlich zu Bundes-CIO, IT Rat, IT Planungsrat, FITKO, KoSIT, Rat der Datenschutzbehörden etc., zum Beispiel durch ein Digitalministerium, würde die Handlungsfähigkeit der Fachinstanzen über längere Zeit ausbremsen.
Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes (10 - 3000 - 039/23) Digitalministerien auf Bundes-, Landes-, und internationaler Ebene:
"Auf Bundesebene ist kein eigenständiges Digitalministerium eingerichtet. Digitalisierung betrachtet die Bundesregierung vielmehr als eine Querschnittsaufgabe, die sämtliche Ressorts betrifft und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich macht. Die vielseitigen Digitalisierungsfragen werden in den Bundesministerien behandelt, deren fachliche Zuständigkeit betroffen sind."