Auch wenn die Maastrichter Kriterien europarechtlich verankert sind, ist es dennoch unabdingbar, deren Reform jetzt bei der Bundestagswahl zu fordern. Da das EU-Parlament nicht über das Initiativrecht verfügt, kann eine Reform nur über den Europäischen Rat und durch klare Signale der Bundesregierung gegenüber der Kommission angestoßen werden. Eine nationale Schuldenbremsenreform würde nur kurzfristig Abhilfe schaffen.
Die Maastrichter Konvergenzkriterien beschränken die Neu- und Gesamtverschuldung der EU-Staaten in erheblichem Maße. Die sog. Defizitregel, die die jährliche Neuverschuldung auf 3% anteilig am BIP begrenzt, und die Staatsschuldenquote von 60% des BIP stehen in scharfem Kontrast zu den dringend notwendigen Investitionen in Deutschland.
Zudem entsprechen beide Werte (Defizitregel und Staatsschuldenquote) keinen wissenschaftlichen Berechnungen, sondern basieren auf Durchschnittswerten; die Defizitquote wurde fast vollkommen willkürlich aufgestellt (https://billmitchell.org/blog/?p=27236).
Weitreichende Investitionen über mehrere Jahre im dreistelligen Milliardenbereich, wie wir sie in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Bildung und Verteidigung dringend tätigen müssen, sind durch die Konvergenzkriterien rein rechtlich nicht möglich. Deshalb müssen die willkürlichen Verschuldungswerte angehoben und eine grundlegende Reform der Konvergenzkriterien durchgeführt werden.