Die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz in diesem Bereich ist, wenn dann nur sehr eingeschränkt machbar und politisch nur sehr schwer umsetzbar. Deshalb wäre es ratsam auch einfach gesetzliche Lösungen an dieser Stelle im Blick zu haben. Die Einfachgesetzlichen Regelungen sind vorallem im Gegensatz zur Gemeinschaftsaufgabe in der Lage Personal in die Fläche zu bringen. Ergänzt um investiv großangelegte und vereinfachte Förderprogramme, kann der kommunale Klimaschutz, sowie die Klimaanpassung effektiv und zeitnah entscheidend vorangebracht werden.
Hierzu auch gemeinsames Papier einiger Bundestagsabgeordneten - https://karolineotte.de/klimaschutz-auf-kommunaler-ebene-staerken-eine-klare-vision-fuer-die-zukunft/
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Karoline Otte (KV Northeim/Einbeck) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.01.2025, 20:36 |