Obgleich Erwerbsarbeit inzwischen vermehrt auf beide Elternteile verteilt wird (wenn auch nicht zu gleichen Teilen), findet im Bereich der Haus- und Sorgearbeit keine entsprechende Umverteilung statt. Der Großteil der Tätigkeiten wird unabhängig vom Erwerbsumfang weiterhin von Frauen verrichtet. Aktuelle Studienergebnisse1 weisen darauf hin, dass Hausarbeit die Erwerbswahrscheinlichkeit von Eltern stärker einschränkt als Sorgearbeit.
Haushalte, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, lagern die regelmäßig anfallende Hausarbeit oftmals aus. In vielen Fällen wird diese Arbeit jedoch in unversicherten Arbeitsverhältnissen von marginalisierten Gruppen (oftmals Frauen) geleistet. So führt eine Maßnahme, die die Gleichstellung einer Frau ermöglichen soll, zur weiteren sozialen Benachteiligung einer anderen Frau.
Die Ausweitung der Förderung haushaltnaher Dienstleistungen bietet in diesem Zusammenhang Vorteile für beide Seiten: Eine größere Anzahl an Menschen kann sich die Auslagerung von Hausarbeit leisten und so eine höhere Erwerbsbeteiligung (in Anzahl und Umfang) von Frauen ermöglichen. Gleichzeitig können prekäre Arbeitsverhältnisse in offizielle umgewandelt werden und somit zur besseren sozialen Absicherung weiterer Frauen beitragen.
Daher sollten sowohl die Betreuungskosten als auch haushaltsnahe Dienstleistungen umfangreicher von der Steuer absetzbar sein.
1 Müller, Kai-Uwe & Samtleben, Clair (2022): Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung von Frauen. In: DIW Wochenbericht 89 (9), S. 139-147.