Die Kapitalanforderungen der bisherigen Kapitalgesellschaften ist für Start-ups mitunter entmutigend und stellt sie vor große Herausforderungen. Es braucht deshalb eine Reform des Gesellschaftsrechts. Neue Rechtsformen können den umkomplizierten Start fördern und die Frustration bei Gründungen in Deutschland reduzieren. Dazu muss eine Kombination der folgenden Kriterien im Vordergrund stehen:
- schnelle und kostengünstige Gründung / geringer bürokratischer Aufwand
- Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung / sich ändernde Kontrollverhältnisse
- Haftungsbeschränkung
- keine Pflicht zur Rücklagenbildung
Das sämtliche Dienstleistung der Verwaltung digital erfolgen müssen, sollte 2025 eigentlich selbstverständlich sein. Hier braucht es eine gesetzliche Frist, bis der alle Stakeholder im öffentlichen Bereich die Vorgaben umgesetzt haben.
Gründer:innen die teils mit Eigenkapital ihr Unternehmen gründen und Mitarbeiter:innen, die nicht die gleichen Benefits wie in großen Konzernen erhalten, aber durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gebunden werden, sollen bei einem Exit durch geringere steuerliche Belastung zusätzlich belohnt werden.