Noch zu oft bestimmt der Preis die Vergabe von Aufträgen in öffentlichen Verfahren, obwohl bereits seit der Novellierung des Vergaberechts 2016 weitere Zuschlagskriterien als entscheidende Faktoren gesetzt werden können. Der Wille im Einkauf ist vorhanden aber durch knappe Haushaltskassen sowie aus Angst vor Bieterklagen bei nicht eineindeutigen Bewertungsstandards, wird in der Beschaffungspraxis oftmals auf bewährte Vorgehensweisen (Preis) zurückgegriffen und Nachhaltigkeitsstandards in Ausschreibungen nach wie vor ausgeblendet. Die Verunsicherungen wollen wir durch eine aktive Unterstützung der Beschaffungsstellen (Schulungen & Leitfäden) minimieren und durch Förderungen weitere Anreize schaffen.
Deutschland hat den Beschaffungsmarkt einseitig für ausländische Unternehmen geöffnet. Länder wie China schließen ausländische Unternehmen jedoch von der Vergabe von Aufträgen aus. Lokalität / Regionalität kann derzeit nur als Vergabekriterium genutzt werden, wenn es als Qualitätsmerkmal im Sinne materieller Qualität verstanden wird. Andernfalls würde es gegen das Gleichbehandlungsverbot nach § 97, Absatz 2 GWB verstoßen. Zur Stärkung der deutschen und der EU Wirtschaft und Industrie, sowie aus Sicherheitsaspekten, werden wir in Anlehnung an das Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) der Europäischen Kommission auch das deutsche Vergaberecht ändern.