Das Bundesjagdgesetz solte dringend an die heutigen Erfordernisse des Natur-und Tierschutzes angepasst werden .Wichtig ist hier ,dass das Gesetz nicht dem Tierschutzgesetz widerspricht.Weitere Punkte wären ein Verbot der Bleimunition,die Überarbeitung der jagdbaren Arten-auch aus Tierschutzsicht,ein belastbarer Schiessfertigkeitsnachweis mit mindestens 2 erfolgreichen Schüssen auf bewegliche Ziele. Weiter ist erforderlich , Waldeigentümer*innen es zu ermöglichen ,auch in Jagdrevieren von unter 30 ha ,eine Jagdgenossenschaft (mit regional verwurzelten Jäger*innen ) zu bilden oder Alleinjagd zu betreiben.Ausserdem sollte ein Waldeigentümer*in das Recht haben ,in seinem Jagdrevier keine Jagd zu betreiben.Wichtig sind bei der Bejagung von Schalenwild auch in einem neuen Bundesjagdgesetz verankerte Vegetationsgutachten/Verbiss-
gutachten,die den Waldbesitzenden eine belastbare Handreichung geben,wie viel Bejagung erforderlich ist.
https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/Bundesjagdgesetz-Novellierung