Nicht alle Menschen sind Willens oder fähig die digitalen Dienste voll zu nutzen. Das gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern beispielsweise auch für andere Gruppen, wie Obdachlose oder Sehbehinderte oder Leute denen die finanziellen Mittel zur Nutzung fehlen. Ebenso ist auf dem Land der Mobilfunkempfang oder die Datenbandbreite nicht überall ausreichend, um alle digitalen Dienste nutzen zu können. Zusätzlich gibt es Menschen, die digitale Dienste sehr zurückhaltend nutzen, da sie schlechte Erfahrungen durch Cyberkriminalität gemacht haben oder die geforderten Datenschutzbestimmungen nicht akzeptieren wollen. Zudem hat nicht jede*r einen Rechner, sei es wegen Pfändung oder Beschlagnahmung als Beweismittel.
Daher muss es ein Recht darauf geben, dass Dienstleistungen für Privatpersonen, die für ein normales Leben und eine Teilhabe in der Gesellschaft notwendig sind (z. B. Banken, Behörden, Ärzte, ÖPNV….), auch analog angeboten werden; d.h. dass diese Dienste auch ohne Internet, Smartphone oder Rechner und E-Mail-Adresse genutzt werden können.