In der biomedizinischen Erforschung von Krankheiten des Menschen sind Tierversuche gegenwärtig unverzichtbar, da komplexe biologische Interaktionen nur innerhalb eines lebenden Organismus vollständig erforscht werden können. Aktuell bringen tierversuchsfreie Methoden in vitro – beispielsweise die Testung von Krebstherapeutika in Zellkulturen – u.U. keine validen Datensätze und erlauben daher nicht die Möglichkeit der klinischen Testung dieser Therapien am Menschen. Aufgrund der genetischen Verwandtschaft zum Menschen bilden Versuchstiere wie z.B. Mäuse eine wichtige Grundvoraussetzung, um zukünftig Krankheiten, die heute als unheilbar gelten, auf molekularer Ebene zu verstehen und auch behandeln zu können. Das sogenannte 3R-Prinzip ist dabei ein grundlegendes ethisches Prinzip der Versuchstierkunde, welches bereits in der Richtlinie der Europäischen Union 2010/63/EU verankert wurde. Dabei soll 1. geprüft werden, ob der Tierversuch vollständig vermieden werden kann (Replacement), 2. die Zahl der Tiere (Reduction) zu begrenzen und 3. ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und die Belastung für jedes einzelne Tier so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang dürfen die Behördlichen Anforderungen sowie die damit in Verbindung stehenden bürokratischen Hürden der Durchführung von Tierversuchen nicht dazu führen, dass solche Experimente ins Ausland verlegt werden. Ansonsten wird Deutschland als moderner Forschungsstandort unlukrativ.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | KV Saale-Holzland-Kreis (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 09:29 |