In dieser Legislaturperiode haben wir ein Qualifizierungsgeld in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld eingeführt, das Unternehmen und ihre Beschäftigten unterstützen soll, die von der Transformation, vor allem dem ökomischen Wandel besonders betroffen, sind. Dazu muss ein bestimmter Anteil der Beschäftigten eine Weiterbildungsbedarf haben (Je nach Unternehmensgröße 10 oder 20%). Das Qualifizierungsgeld wird vom Unternehmen beantragt. Außerdem haben wir ein Weiterbildungsgeld eingeführt, mit dem Personen eine finanzielle Leistung erhalten, die 150 Euro höher ist als Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld. Erwerbstätige erhalten das Weiterbildungsgeld bisher nur, wenn sie Bürgergeld beziehen. Angelehnt an das Modell der Bildungs(teil)zeit in Österreich wollen wir es allen Erwerbstätigen ermöglichen, sich eigeninitiativ auch unabhängig von den Interessen des Unternehmens weiterzubilden. Auch diese sollten ein Weiterbildungsgeld erhalten (so war es in unserem ursprünglichen Konzept vorgesehen), das höher ist als das Arbeitslosengeld. So fördern wir insbesondere Beschäftigte mit geringen Einkommen. Das Weiterbildungsgeld wird über die Arbeitslosenversicherung finanziert und wird nur bei arbeitsmarktbezogener Weiterbildung gezahlt.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 19:35 |