Es ist unser Ziel bis 2030 den Anteil der Ökolandwirtschaft auf 30% zu erhöhen. Bio- Produkte sind bisher frei von Gentechnik, da GVO nicht mit den BIO- Prinzipien vereinbar ist. Die EU hat 2023 ein neues Gesetz vorgelegt, worin u.a. die Definition von Gentechnik so aufgeweicht/geändert werden soll, dass viele GVO nicht mehr unter dieses Gesetz fallen würden und es damit z.B. auch keiner Risikoprüfung mehr unterzogen würde.
Um weiterhin Wahlfreiheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und für den Verbraucher zu gewährleisten, muss das bestehende Gentechnikrecht erhalten bleiben.