Für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen ist es an der Zeit, dass dem Schutz der Biodiversität mehr, auch verbindlich zu berücksichtigendes rechtliches Gewicht bekommt und er als zentrales Anliegen von Staat und Gesellschaft etabliert wird. Der Erhalt der Artenvielfalt betrifft alle Bereiche staatlichen Handelns. Das Grundgesetz ist bindend für alle Gesetzgebungen, weil staatliches Handeln widerum daran gebunden ist. Das Grundgesetz als Verfassungsrang und Ausdruck unserer Werte erscheint daher als der richtige Ort, um dem Nachdruck zu verleihen. Eine nationale Biodiversitätsstrategie ist schon länger vorhanden und demgegenüber kein besonders ambitioniertes Ziel.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 07.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 22:41 |