Die Wohnkostenpauschale entspricht fast überall nicht den tatsächlichen Kosten für studentisches Wohnen. Daher sollten die realen ortsüblichen Mieten für studentisches Wohnen als Bemessungsgrundlage dienen.
| Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Laura Kraft (KV Siegen-Wittgenstein) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-01-K2-308-2 |
| Angelegt: | 02.01.2025, 11:46 |
