Veranstaltung: | 41. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | GS.GS-SZ Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest |
Antragsteller*in: | Ortsverband Herten (dort beschlossen am: 26.04.2017) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 27.04.2017, 10:18 |
Eigenständiger Antrag des Ortsverbandes Herten: "Gesetzlich vorgeschriebene Kostenübernahme begrenzter Kontingente an Kontrazeptiven & Präservativen durch die Krankenkassen"
Antragstext
Der Ortsverband Herten beantragt mit Beschlussdatum 26.04.2017 für den Tagesordnungspunkt
„GS-SZ Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest” der Bundesdelegiertenkonferenz
16. - 18. Juli 2017, die Abstimmung zur Aufnahme der Forderung, dass Krankenkassen
gesetzlich verpflichtet werden, unabhängig von Geschlecht und Alter die Kosten für Pille und
Kondome zu übernehmen. Ziel muss es sein, die Bevölkerung kostengünstig und unkompliziert
mit Kontrazeptiven und Präservativen zu versorgen.
Begründung
Die aktuelle Gesetzeslage zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist in Deutschland gegenwärtig veraltet und/oder unzureichend. Dies führt zu einer Reihe an Problemen.
Zunächst wird das Thema Verhütung von vielen Mitgliedern der Gesellschaft noch immer als ein reines Frauenthema betrachtet. Es muss zumindest in Erwägung gezogen werden, dass dies zum Teil auch in der alleinigen Kostenübernahme der Pille geschuldet ist, auch wenn diese nur bis zu einem bestimmten Lebensjahr erfolgt.
Des Weiteren mag die Pille zwar effektiv ungewollte Schwangerschaften verhindern, bietet jedoch keinen Schutz vor Geschlechtskrankheiten oder HIV-Infektionen. Laut Robert-Koch-Institut gab es 2014 schätzungsweise 3200 Neuinfektionen1. Die Anzahl der Infektionen mit Geschlechtskrankheiten ist jedoch nur schwer zu benennen, da nicht alle Geschlechtskrankheiten auch Meldepflichtig sind. Man stellte jedoch fest, dass sich die jährliche Ansteckungsrate bei ausgewählten Krankheiten teilweise in sechsstelligen Zahlen bewegt. Die Behandlung all dieser Infektionen verursacht enorme Kosten für Deutschlands Krankenkassen. Das dafür aufgewendete Geld könnte mit der Änderung der aktuellen Gesetzeslage besser in die Prävention gesteckt werden.
Da der Faktor Geld für viele Menschen auch dann eine Rolle spielt, wenn sie keine Sozialhilfe bekommen und somit kein Recht auf Erstattung der Kosten haben, ist es nicht nur möglich, sondern auch sehr wahrscheinlich, dass sich für die Krankenkassen die Investition in Präservative für die Bevölkerung auch finanziell lohnen würde.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2016 nur knapp unter der Grenze von 100.000 Fällen lag2. Obwohl die Zahlen seit mindestens 2009 rückläufig sind, könnte diese Anzahl noch weiter gesenkt werden, wenn man Frauen und Männern die unkomplizierte und kostenfreie Möglichkeit der Verhütung bieten würde.
Wäre es also möglich, unter Vorlage der Krankenkassenkarte bei jeder beliebigen Apotheke zumindest ein gewisses monatliches Kontingent an kostenfreien Verhütungsmitteln zu erhalten, könnte dies bei vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand der gesellschaftlichen Gesundheit, der Gleichstellung von Mann und Frau, dem Seuchenschutz und sogar der finanziellen Stabilität der Krankenkassen förderlich sein. Die genaue Höhe der finanziellen Einsparungspotenziale sollte hierbei in Zusammenarbeit mit Deutschlands Krankenkassen noch genauer analysiert werden.
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