Der hinzugefügte Absatz macht deutlich, dass Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze sind und dass BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN dafür einstehen, auch für Sicherheit zu sorgen, allerdings nicht auf Kosten von Freiheitsrechten. Eine derartige deutliche Einleitung fehlte dem Kapitel bisher. Der Absatz ersetzt gleichzeitig den dritten Absatz des Kapitels FH-SF 01, der im Wesentlichen eine Umformulierung der mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden CDU-Forderung der Anerkennung eines „Supergrundrechts Sicherheit“ darstellt. Dieses ist entschieden abzulehnen.
Antrag: | Freiheit im Herzen |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 22.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 16:53 |
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