Es gibt keine Sicherheit ohne Freiheit. Wir müssen uns also gleichermaßen für die Behebung von Mängeln in der jetzigen Sicherheitsarchitektur wie gegen den Abbau von Bürger*innenrechten einsetzen. In der gesamten Einleitung für das Hauptkapitel „Freiheit im Herzen“ fällt anderenfalls
der Begriff der „Bürger*innenrechte“ nicht ein einziges Mal.
Antrag: | Freiheit im Herzen |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Neukölln (dort beschlossen am: 02.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 15:11 |
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