Es kann nicht sein, dass engagierte Bürger*innen Ehrenämter nicht antreten können, weil durch die Anrechnung der Aufwandsentschädigung teilweise sogar weniger Rente oder ALG II nach der Ehrenamtsannahme ausgezahlt werden.
Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Belastungen durch das Ehrenamt ausgleichen und dürfen nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.
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