Veranstaltung: | 41. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | BTW TOP Bundestagswahlprogramm |
Antragsteller*in: | BAGen Lesben- und Schwulenpolitik (dort beschlossen am: 02.05.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.05.2017, 07:21 |
BTW-04-03: Geschlechtergerechte Sprache
Antragstext
Generalantrag zur Verwendung des Genderstars gemäß BDK-Beschluss Halle zur Anwendung im
kompletten Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Begründung
Anwendung des Gender Star gemäß Beschlusslage BDK 07.09.2015 Halle:
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwenden geschlechtergerechte Sprache, weil Sprache durch ihren großen Einfluss auf unser Denken und unsere Wahrnehmung die Gesellschaft mit formt. Wer nur von „Ärzten“, „Anwälten“ und „Experten“ spricht, fördert indirekt die Vorstellung, nur Männer seien gemeint. Das kann in Perzeptionsstudien nachgewiesen werden. Mit einer solchen Sprachwahl wird entsprechend auch das Denken über Geschlechter nachhaltig bestimmt. Um beide Geschlechter gleichberechtigt in der Sprache sichtbar zu machen, reden wir beispielsweise von Ärztinnen und Ärzten.
Um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichermaßen genannt und dadurch mitgedacht werden, wird in unseren Beschlüssen ab jetzt der Gender-Star benutzt. Transsexuelle, transgender und intersexuelle Personen werden so nicht mehr unsichtbar gemacht und diskriminiert. Durch den Gender-Star werden somit Menschen mit einbezogen, die sich nicht in ein binäres System der Geschlechter einordnen können oder wollen und es wird (Selbst-)Definitionen Raum gegeben.
Wie wir geschlechtergerecht formulieren, könnt ihr diesem Leitfaden entnehmen.
Wir gendern, indem wir
im Regelfall den Gender-Star verwenden (Bürger*innen, Student*innen…)
die weibliche Form explizit mit nennen (Bürgerinnen und Bürger, Studentinnen und Studenten…)
oder versuchen, dies durch Partizipien im Plural zu vermeiden („Studierende“,…)
Wir gendern grundsätzlich in allen Wörtern, jedoch nicht zweimal in einem Wort (Verbraucherschützer*innen statt Verbraucher*innenschützer*innen)
Wir gendern nur, wenn es um Personen geht: Investorstaatsklagen statt Investor*innenstaatsklagen"
Kommentare
Eberhard Lüdde: