Trotz der dutzenden Veröffentlichungen in der Rechtsliteratur und einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und der drohenden Strafzahlungen an die Europäische Union hat sich die Bundesregierung entschlossen einen ungenügenden Entwurf für das Umweltrechtsbehelfsgesetz in das parlamentarische Verfahren zu geben.
Die Bundesregierung verstößt hiermit gegen die Aarhus-Konvention (AK), ein völkerrechtliches Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, das von Deutschland ratifiziert worden ist.
Bereits in der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 26. September 2016 wurde deutlich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen entspricht. Dies haben in der Anhörung alle Experten, bis auf den Vertreter des BDI, aller Fraktionen deutlich gemacht.
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