UK-KS-01 Z.21, 24, 73, 94, UK-WU-01 Z.75
... die energetische Sanierung Modernisierung von Gebäuden ...
... die energetische Gebäudesanierungmodernisierung ...
Begründung:
Das ist ausdrücklich keine redaktioneller ÄA. Wir sollten zu einer einheitlichen Sprachregelung kommen. Modernisierung ist fachlich (Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung), wirtschaftlich (Instandhaltung einschl. Instandsetzung hat der Vermieter aus der Nettokaltmiete zu bezahlen, Modernisierung kann umgelegt werden, da eine Wohnwertverbesserung) und juristisch (Der Gesetzgeber kennt keine “energetische Sanierung”) korrekt.
Wir sprechen auch vom “grossen sozial-ökologischen Modernisierungsprojekt” (P-01 Z.59). Ferner wird schon im Text auch von “sozialverträglicher, energetischer Gebäudemodernisierung” und “energetischer Modernisierung” gesprochen (UK-KS-01 Z.44f, 107, UK-GE-01 Z.77).
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