Das neue Bundesteilhabegesetz schließt in § 100 SGB IX AsylbewerberInnen von der Eingliederungshilfe aus, so dass behinderte Asylbewerber nicht die notwendigen Hilfsmittel und Assistenzleistungen erhalten können.
Antrag: | Wir bekämpfen die Fluchtursachen und schützen Flüchtlinge |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand LV Bremen (dort beschlossen am: 01.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 14:16 |
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