Das Grundrecht auf Asyl hat in den 90er Jahren bereits eine massive Einschränkung erfahren. Die damaligen Verschärfungen haben dazu geführt, dass sich seither nahezu niemand mehr auf den Artikel 16 unseres Grundgesetzes berufen kann. Diese Politik wird durch die jetzige Bundesregierung fortgeführt und fokussiert. Hervorgehoben werden sollte also nicht der Umstand, dass Deutschland nach wie vor mehr Schutzrechte bereithält als andere Staaten. Hervorgehoben werden sollte, dass der Wert dieses Grundrechts aus der deutschen Geschichte abgeleitet ist und leider mehrfach durch Änderungen schon zur Disposition stand.
Antrag: | Wir bekämpfen die Fluchtursachen und schützen Flüchtlinge |
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Antragsteller*in: | Aminata Touré (Neumünster KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 21:48 |
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