Menschen können nur dann adäquat diagnostiziert, aufgeklärt und versorgt werden, wenn sie sich mit ihrem Arzt oder ihrer Therapeutin verständigen können. Dies trifft im besonderen Maße für die Psychotherapie zu. Der Bund muss professionelle Dolmetscherleistungen zur Verfügung stellen und finanzieren. Ansonsten ist zu befürchten, dass viele Geflüchtete, die medizinische und psychotherapeutische Hilfen in Anspruch nehmen müssten, sich zu einer besonders schlecht versorgten Patientengruppe entwickeln werden.
Antrag: | Wir bekämpfen die Fluchtursachen und schützen Flüchtlinge |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 18.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 16:41 |
Kommentare