In Deutschland lebten mehr als 180.000 Geduldete, viele von ihnen bereits seit mehreren Jahren. Durch die sog. Kettenduldungen entsteht für die Betroffenen eine dauerhaft unsichere Situation, die kontraproduktiv gegen eigene Integrationsbemühungen wirkt. Wenn dann noch Familien betroffen sind, leben auch diese in stetiger Unsicherheit. Oft kommt es zu Situationen, wo Familien abgeschoben werden müssen, obwohl sie Kinder haben, die hier geboren sind, mit Eltern, die als Kind nach Deutschland kamen. Eine Bleiberechtsregelung für diese Menschen wäre ein großer Beitrag, um bessere Voraussetzungen für Integrationsbereitschaft zu schaffen und sie würde zugleich Verwaltungskosten senken, da sich die Ausländerbehörden nicht mehr mit den oft langen und bürokratischen Verfahren auseinandersetzen müssen.
Wir wollen die Ausschlussgründe und Kriterien für das Bleiberecht verbessern. Die Altersgrenze beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsenden setzen wir auf 27 Jahre herauf; das Bleiberecht darf nicht von Schulnoten abhängig gemacht werden. Beim Ausschlussgrund „fehlende Mitwirkung oder Täuschung“ wollen wir klarstellen, dass weit in der Vergangenheit liegende, manchmal auch Flucht bedingte Verstöße nicht gemeint sind. Anforderungen an den Lebensunterhalt müssen die soziale Situation von Geduldeten berücksichtigen. Die jahrelange Benachteiligung bei Integrationsmaßnahmen oder erteilte Arbeitsverbote dürfen nicht nachträglich zum Ausschluss der gesetzlichen Bleiberechtsregelung führen. Außerdem setzen wir uns für kürzere Voraufenthaltszeiten ein (5 Jahre für Alleinstehende, 3 Jahre für Familien) und die Ermöglichung des Familiennachzugs.
Antrag: | Wir bekämpfen die Fluchtursachen und schützen Flüchtlinge |
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Antragsteller*in: | KV Hildesheim (dort beschlossen am: 02.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 08:47 |
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