Bisher wenig beachtet ist, dass die Integration durch Bildung überwiegend durch ausgebildete und geprüfte Lehrkräfte gestemmt wird, die im Gegensatz zu ihren Kollegen im staatlichen Schuldienst prekär beschäftigt werden. Die Volkshochschulen und die freien Bildungsträger schaffen eine für sie passende Kursstruktur und arbeiten vom BAMF zu knapp finanziert. Sie vergeben überwiegend Honorarverträge, die bundesweit auch nach einer Erhöhung des Stundenlohns von 26,- auf 35,- € für die Lehrkräfte nicht ermöglichen, sich ausreichend selbst zu versichern, geschweige denn eine Basis für ordentliche Arbeitsverträge zu schaffen. Die betroffenen Lehrkräfte haben keine Fortzahlung im Krankheitsfall, keinen Rentenanspruch und auch keinen bezahlten Urlaub.
Antrag: | Wir bekämpfen die Fluchtursachen und schützen Flüchtlinge |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Pfalz (dort beschlossen am: 24.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.03.2017, 14:54 |
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