Das neue Wertstoffgesetz der Großen Koalition beinhaltet mehrere Fallstricke für die kommunale Müllsammlung und – verwertung, die dazu führen, dass Teile der lukrativen Verwertung von Metallen, Papier, Pappe und Kartonagen privatisiert werden können. Die Privatunternehmen aus dem Dualen System, das ohnehin schon schlecht funktioniert, bekommt eine Hand auf einen größeren Teil des Mülls. Gerade in Kommunen, in denen das Recycling bisher vorbildlich und in kommunaler Hand funktioniert, wird das dazu führen, dass die Gebühren für die hoheitliche Aufgabe der Restmüllentsorgung die Gebühren erhöhen müssen.
Auf Initiative Grüner Minister*innen in den Ländern beschloss der Bundesrat Anfang 2016 Eckpunkte für ein - aus der Sicht der Kommunen - deutlich besseres Wertstoffgesetz. Eckpunkt 1 ist dabei die Organisationsverantwortung der Kommunen für die Erfassung und Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nicht-Verpackungen.
Das sollte eine Mindestforderung für den Bundestagswahlkampf sein. Da kommunale Dienstleistungen einen hohen Wert für die Menschen haben, sollte dies im Wahlprogramm erwähnt werden. Unsere Formulierung ist etwas verständlicher als die des Bundesrats. Sie ist im Prinzip offen für eine Rekommunalisierung, die der Bundesratsbeschluss ganz explizit nicht bezweckt, fodert das aber auch nicht offensiv ein.
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