1. Es gibt bereits sehr ambitionierte "Schutzstandards" für unsere Wasserressourcen, die auch rechtlich verbindlich im Wasserhaushaltsgesetz, in Wasserschutzgebietsverordnungen, in länderspezifischen Gesetzen und Verordnungen festgesetzt sind. Vielfach mangelt es am konsequenten Vollzug oder an der nicht darstellbaren Finanzierung. Wir wollen deshalb diese "Standards" weiterentwickeln, indem wir sie um Finanzierungsquellen ergänzen und Ausnahmetatbestände und -fristen abschaffen oder strenger handhaben. Unsere Botschaft sollte nicht sein, dass wir die europäische Verpflichtung ernst nehmen, sondern, dass wir durch unsere Politik die vereinbarten Ziele erreichen wollen und werden!
2. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Fracking in oder in der Nähe von oder unter Wasserschutzgebieten genehmigt werden könnte. Trinkwasser stammt in Deutschland nahezu ausschließlich aus gut geschützten Vorkommen, deren Schutz auch weiterhin besteht. Wir schlagen deshalb vor, hier Grundwasser oder Grundwasservorkommen zu nennen. Diese sind zwar bei entsprechendem Schutz potentiell für die Wasserversorgung nutzbar und deshalb wertvoll und auch unbedingt schutzwürdig aber eben kein Trinkwasser.
3. Der Absatz zum Schutz der Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen passt inhaltlich nicht zum Hochwasserschutz unterhalb sondern gehört zur Wasserqualität und zum Gewässerschutz, die vorher thematisiert werden. Es ist unbedingt erforderlich, die gesetzlich verankerten Privilegien von Landwirtschafts- und Tierhaltungsbetrieben zur Verschmutzung und Beeinträchtigung von Gewässern abzuschaffen, von Güllefluten zu schreiben ist jedoch zu kurz gedacht. Gülle ist auch, aber nicht nur, in Öko-Betrieben ein wertvoller betriebseigener Dünger, der besonders sinnvoll zur Pflanzenproduktion eingesetzt werden kann und den Einsatz von Mineraldünger reduziert. Gülle wird nur dann zum Problem, wenn eine flächenunabhängige Intensivtierhaltung erfolgt, bei der Futtermittel importiert werden und die umliegenden Flächen dann zur Entsorgung der Gülle genutzt werden. Wir sollten diesen Themenkomplex auch im Sinne der uns gewogenen Landwirtinnen und Landwirte deshalb unbedingt sachlich und im Gesamtzusammenhang mit anderen Beeinrächtigungen der Gewässerqualität darstellen.
4. "So können wir auch Miliardenkosten bei der Reinigung des Trinkwassers einsparen." Wer hat denn diesen Einsparpotential berechnet oder recherchiert? Trinkwasser stammt in Deutschland in der Regel aus besonders geschützten Vorkommen, in denen die genannten Stoffe nicht mal mit aktuellen Methoden messbar sind. Etwa ein Viertel des in Deutschland gewonnenen Trinkwassers ist so sauber und unbedenklich, dass es ohne Aufbereitung eingespeist wird. Bei wenigen Vorkommen, etwa Uferfiltrat entlang des Rheins oder der Ruhr sind weitergehende Aufbereitungstechniken zeitweise erforderlich, um die genannten Risiken mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen. Für die gesamte öffentliche Wasserversorgung in der BRD werden etwa 5,5 Mrd. Kubikmeter Wasser jährlich verwendet. bei einem mittleren Preis von 1,70 €/m³ ergibt sich ein Gesamtaufwand von 9 ,35 Mrd. €/a. Etwa 80% bis 90% davon ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Infrastruktur (Leitungsnetz, Behälter, Aufbereitungsanlagen, Brunnen etc.) erforderlich. Die Kosten für die "Reinigung" d.h. Aufbereitung des Trinkwassers in der gesamten Bundesrepublik liegen vermutlich deutlich unter einer Mrd. €/Jahr. Ich kann nicht nachvollziehen wo da "Milliardenkosten" als Einsparpotential vorhanden sein sollen.
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Robert Bednarsky: