Kunststoffe werden in der Umwelt - wenn überhaupt - nur in sehr langen Zeiträumen abgebaut. Jährlich werden etwa 500 t Mikroplastik allein aus Polyethylen (PE) durch die Kosmetikindustrie auf den deutschen Markt gebracht, die nicht sachgerecht entsorgt werden. Wenn nicht gegengesteuert wird, ist mit einer weiteren Zunahme von Mikroplastik in unserer Umwelt zu rechnen. Aktuell gibt es keine gesetzlichen Anforderungen, die eine Elimination von Mikroplastik aus Kläranlagenabläufen fordern. Mit den konventionellen Behandlungstechnologien kann über den Klärschlammpfad auch eine Entfernung von sehr kleinen Mikroplastik-Partikeln erwartet werden. In diesem Fall muss aber auch darauf geachtet werden, dass dann der Klärschlamm thermisch verwertet wird und nicht etwa auf den Äckern ausgetragen wird, um eine Verschleppung der Partikel auf die Äckerböden zu vermeiden. Für größere Mikroplastik-Fraktionen, die sich nicht an den Klärschlamm anlagern, müssten zur Abtrennung zusätzliche Anlagen wie z. B. Membranfilter oder ggf. Sandfilter nachgerüstet werden. Solche weitergehenden Behandlungsstufen, die eine weitergehende Abwasserbehandlung sicherstellen, sind jedoch nur im Einzelfall zu finden. Derzeit werden z.B. in Bayern rund 30 Anlagen mit nachgeschaltetem Sandfilter und fünf Anlagen mit Membranfiltration betrieben.
Antrag: | Wir erhalten unsere Natur |
---|---|
Antragsteller*in: | Nürnberg-Stadt KV (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 21:39 |
Kommentare
Daniel Arnold: