In der Praxis gibt es zwar Überschwemmungsgebiete, der rechtliche Status ist allerdings so schwach, dass es immer wieder zu Baugenehmigungen im Auenraum von Gewässern kommt. Dies muss sich grundsätzlich ändern. Der Auenraum muss eine Tabuzone für Gebäude sein. Dort wo es solche gibt, ist es anzustreben, diese dort zurückzubauen, sonst werden die „Ewigkeitskosten“ von Überflutungen nicht aufhören.
Antrag: | Wir erhalten unsere Natur |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Soest (dort beschlossen am: 05.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 04:02 |
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