Alte Industrieflächen sind oftmals Standorte bzw. Lebensräume von gefährdeten Tieren und Pflanzenarten, die in den Siedlungsräumen, sowie in den Agrarwüsten keinen Platz finden. Diese als grundsätzlich „wertlos“ darzustellen, ist schlicht falsch. Der hier erweckte Zusammenhang von wirtschaftlicher Entwicklung auf alten Industrieflächen führt dazu, dass es nur noch da solche Entwicklungen geben kann, wo solche Flächen vorhanden sind. Diese indirekte Entwicklungslenkung wirft ein falsches Licht auf die Problematik. Die Handhabungen der Landesplanungsbehörden für die Kommunen sollten in den Fokus der Argumentation kommen, da diese immer die Grundlage des Flächenverbrauches sind (Gewerbe- und Wohnbauflächen etc.) . Ein weiteres Mittel um Flächenverbrauch zu stoppen bzw. verantwortungsvoll damit umzugehen ist, eine zwingende Ausgleichspflicht und eine Quote von 1 zu 2 oder höher festzulegen und die Überwachung der Umsetzung zu gewährleisten in Verbindung mit dem behaupteten/angestrebten Effekt.
Antrag: | Wir erhalten unsere Natur |
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Antragsteller*in: | KV Soest (dort beschlossen am: 03.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 09:15 |
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