Die Telekom Aktien in Bundesbesitz dürfen nicht veräußert werden, da der Bund sonst ein wichtiges Mitspracherecht abgibt. Das wäre genauso wie wenn der Bund seine Bahn Aktien veräußern würde. Auch aufgrund des katastrophalen Breitbandausbaus war die Privatisierung der Telekom ein großer Fehler.
Antrag: | Wir gestalten die Digitalisierung |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Böblingen (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 18:04 |
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