Derzeit werden Existenzgründungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Regelfall nicht direkt vergeben. Es muss stets eine Geschäftsbank eingebunden werden, die die formalen Vorausetzungen prüft, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells begutachtet und den Vertrag formal abwickelt. Doch die dabei erzielbaren von der Darlehenshöhe abhängigen Erträge sind oftmals unattraktiv für die Geschäftsbanken. So werden viele Kleinprojekte gar nicht ernsthaft geprüft, weil sie als unwirtschaftlich gelten, unabhängig von der Qualität der zu fördernden Unternehmensidee. Der absurde Effekt: Es ist oft einfacher ein 5 Millionen Darlehen zu bekommen, als 20.000 oder 50.000 Euro.
Zudem übernimmt die KFW nur eine Ausfallbürgschaft über 80% der Darlehenssumme. Die Geschäftsbanken verlangen deshalb meist harte Sicherheiten bei Vertragsabschluss und zwar nicht über 20% sondern 100% der Darlehenssumme, weil sie nur so ihr Ausfallrisiko auf effektiv 0% reduzieren können. Das aber widerspricht der Grundidee der KfW-Kredite. Und wer harte Sicherheiten (Immobilenbesitz, Wertpapiere) in Höhe des Darlehens besitzt braucht den Förderkredit eher nicht. Dadurch wird genau die Zielgruppe effektiv von Förderkrediten ausgeschlossen die sie am nötigsten hat. Für Menschen aus wirtschaftlich schwächeren Schichten wird es so fast unmöglich Fremdkapital für eine Existenzgründung zu erhalten.
Auch bei den seit 2009 von der Bundesregierung eingerichteten Mikrokreditfonds müssen - insbesondere bei sozial und ökologisch verantwortungsvollen Projekten - Menschen aus allen Bevölkerungsschichten die realistische Chance auf eine Darlehensgewährung haben, wenn wir unseren Anspruch auf Chancengleichheit ernst nehmen.
Kommentare
Dieter Flohr:
Nicht jede Idee führt zu einem tragfähigen Konzept.
Jeder Unternehmer braucht sowieso eine Geschäftsbank seines Vertrauens. (Zumindest früher) waren die Banken sehr interessiert das KfW (oder LfA) Darlehen zu betreuen, da dies zu einer engen Bindung führen KANN.
Marc Kersten:
Der Antrag sagt übrigens auch NICHT, dass die Geschäftsidee nicht mehr oder anders geprüft werden soll, sondern dass eine Darlehensgewährung auch ohne bankübliche Sicherheiten möglich sein soll.
Für Menschen aus nicht vermögenden Familien ist es sonst extrem schwierig, Gründer zu werden.
Gerd Wittka:
Den Betrag von €50.000,00 (also der doppelte Betrag, wie der der Mindeststammeinlage für eine GmbH) halte ich für angemessen.
Es bleibt eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftsidee natürlich vorher geprüft werden muss. Das sind wir einem verantwortlichen Umgang mit den öffentlichen Geldern schuldig.