Seit jeher ist die Arbeitsmarktpolitik bei uns Grünen ein in Wahlkämpfen nur mit sehr untergeordneter Priorität gesetztes Thema. Auch im vorliegenden Programmentwurf ist dieses Phänomen zu beobachten. Besonders im Bereich der Integrationspolitik, zu welcher unbestreitbar auch Maßnahmen und Strukturen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes gehören, bleibt der Entwurf leider sehr oberflächlich. Es gibt zwar vereinzelt (bspw. in den Kapiteln WB-FU unter „Die Integration von Flüchtlingen braucht gute Strukturen“ oder in GS-KS unter „Zugänge zur Arbeit schaffen“) Punkte, welche in dieses Themenfeld gehören, jedoch sind jene inhaltlich zu kurz gegriffen und es fehlt eine Gesamtschau unserer Ziele für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen. Hinzu kommt, dass gerade (potenziell) Grünen-Wähler*innen, in diesem Bereich überproportional häufig engagiert sind. Eine Konkretisierung und Bündelung der an einzelnen Stellen im Wahlprogramm bereits zu findenden Bausteine ist daher unumgänglich.
Die für die Arbeitsmarktintegration relevanten Rechtgrundlagen sind äußerst komplex. Ursache ist eine noch immer vorherrschende Nichtakzeptanz Deutschlands als Einwanderungsland. Das Resultat ist ein juristischer Flickenteppich aus Willkommenskultur und Abschottungstendenzen der ebenso fragmentierte institutionelle Zuständigkeiten produziert. Ein Einwanderungsgesetz, ist daher unumgänglich.
Aktuell fokussiert sich der Zugang sowohl zu den arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten als auch zu den Möglichkeiten der Sprachförderung auf Menschen aus den 5 als unsicher deklarierten Herkunftsstaaten. Menschen im laufenden Asylverfahren oder Geduldete aus Ländern die als nicht-unsicher eingestuft sind, werden deutlich benachteiligt. Die Herausforderung geflüchtete Menschen in Deutschland zu integrieren, ist so zum Scheitern verurteilt und gefährdet den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt.
Desweiteren richten sich die Fördermaßnahmen deutscher Arbeitsmarktpolitik an Trägergrenzen, Rechtskreisen und Maßnahmenlogiken aus. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies bei geflüchteten Menschen nicht zielführend ist. Hier müssen ganzheitliche Ansätze über institutionelle Zuständigkeiten hinweg hinsichtlich Spracherwerb und -förderung, grundständige Bildung, Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Fördermitteln sowie sozialpädagogische Begleitung etabliert werden.
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Marc Kersten: