Damit gehen wir den entscheidenden Schritt weiter als die anderen Parteien!
Denn Familie ist da, wo Menschen in bunten Formen kontinuierlich füreinander Verantwortung übernehmen. Auch die sich stetig entwickelnden neuen Wohnformen, Alten-WGs oder Mehrgenerationenhäuser, beruhen auf sozialen, nicht auf verwandtschaftlichen Beziehungen der Bewohner/Innen. Diese Vielfalt der pluralen Lebensformen steht einem relativ engen Recht gegenüber, das nicht auf alle Gemeinschaften anwendbar ist. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden von der Rechtsordnung fast durchgehend als Beziehungen zwischen Fremden behandelt, gleichgültig wie lange sie gelebt werden. Obwohl auch in den neuen intentionalen Verantwortungsgemeinschaften ein Teil der Betreuungs-, Sorge- und Pflegearbeit für Kinder, kranke und alte Menschen übernommen wird, werden diese Paare vom Staat rechtlich nur dann zur Kenntnis genommen, wenn es seinen fiskalischen Interessen dient, wie z. B. bei der Anrechnung des Einkommens in einer Bedarfsgemeinschaft. Wer aber Pflichten hat, sollte auch garantierte Rechte haben. Hier müssen deshalb neue Regelungen gefunden werden, um die vielfältigen Formen der Sorge- und Solidarbeziehungen tatsächlich abzusichern und soziale Schieflagen zu vermeiden. Derzeit ist die bestehende Rechtslage für diejenigen, die weder Ehe noch Lebenspartnerschaft eingehen wollen, sehr unübersichtlich und inkonsistent. Ein vereinfachtes Rechtsinstitut soll hier Abhilfe schaffen.
So lange der PaZ besteht, haben die Partner/innen ein gegenseitiges Auskunfts-, Informations- und Vertretungsrecht. Schon jetzt gibt es die Möglichkeit, dies in individuellen Verträgen und Vollmachten zu klären; genau das soll aber rechtlich noch leichter gemacht werden. Den sozialrechtlich schon definierten Beistandspflichten sollen zusätzlich Unterhaltspflichten an die Seite gestellt werden, die den schwächeren Teil der Zweiergemeinschaft sozial stärker absichern. Außerdem sollen Leistungen, die den Partner oder die Partnerin unterstützen, steuerrechtlich absetzbar sein. Ansprüche auf Elterngeld bestehen wie bei der Ehe; ebenso können, wie dort auch, Betreuungskosten abgesetzt werden. Möglich ist, ein freiwilliges Splitting der Rentenbeiträge zu vereinbaren. Wer heute Sorgetätigkeiten übernimmt, tut dies meistens unentgeltlich und nimmt zudem, vor allem durch den Verzicht auf (Vollzeit-) Erwerbstätigkeit, eine Reihe von Nachteilen in Kauf. Da nach wie vor Frauen einen Großteil dieser Arbeit leisten, sind sie es, die am häufigsten mit den nachteiligen Konsequenzen konfrontiert werden; im Laufe ihres Lebens kommen immer mehr zusammen und verstärken sich gegenseitig. Dies gilt insbesondere, wenn die Beziehung auseinandergeht. Hier plädieren wir für Rechtssicherheit und eine güterrechtliche Trennung bei Auflösung des Pakts.
Diese Form des Zusammenlebens wird nicht nur in den Niederlanden (geregistreerd partnerschap) und Frankreich (PACS) bereits rechtlich ermöglicht und abgesichert, sondern erfreut sich auch einer großen Akzeptanz.
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